Grabenstätter Straße 7, 83278 Traunstein
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Alllgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gewerblichen Geschäfte der Firma topline-Bürosysteme Förtsch und Gimpl GmbH (im folgenden: Verwenderin) und ihren Geschäftspartnern (im folgenden: Kunden). Sie sind integraler Bestandteil jedes von der Verwenderin abgeschlossenen Vertrages, die Kunden erhalten sowohl mit dem Angebotsschreiben als auch durch Aushang in den Geschäftsräumen der Verwenderin Gelegenheit von diesen AGB Kenntnis zu nehmen. Bei Vertragsschluss bestehende abweichende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form verbindlich. (Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt

2. Vertragsgrundlage

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung, entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung per Postbrief oder online (per E-Mail) + (Anhang in Form eines .pdf-Dokuments), des Verwenders verbindlich. Handlungsgehilfen, Handelsvertreter oder Handwerkspersonal der Verwenderin sind nicht berechtigt, diese nach außen zu vertreten, insbesondere dürfen Sie keine Verträge schließen, Geld in Empfang nehmen oder Zusagen hinsichtlich von Gewährleistungsmaßnahmen treffen, es sei denn sie wären hierzu ausdrücklich schriftlich von den Gesellschaftern der Verwenderin bevollmächtigt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise der Verwenderin sind die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der bei der Rechnungserstellung gültigen Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Versandort ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, es gelten die auf den Rechnungen aufgeführten Bedingungen. Ab Verzugseintritt, für den die gesetzlichen Bestimmungen gelten, werden neben allen Kosten der Geltendmachung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (5% über dem gerade Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank) berechnet, gegenüber Kaufleuten als Kunden beträgt dieser Zinssatz 8% über dem gleichen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung, nur berechtigt, wenn die Verwenderin ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

4. Rücktritt

Nimmt der Kunde die von uns angebotene Ware nicht ab, so ist er dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet. Erklärt sich die Verwenderin bereit, den Kunden aus seiner Abnahmeverpflichtung zu entlasten, so ist der Kunde der Verwenderin gegenüber zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes von 15% des Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet, es sei denn eine der beiden Parteien weist nach, daß der der Verwenderin entstandene Schaden höher oder niedriger ist.

5. Lieferfristen

Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen oder gegebenenfalls später zugesagten Fristen sowie Nachfristen sind freibleibend im Rahmen branchenüblicher Angemessenheit, soweit die Fristen in Zeiträumen angegeben sind. Sie werden aber bindend, wenn ein konkretes Datum als Liefertermin zugesagt ist. Die Verwenderin ist an ihre Lieferfrist nicht gebunden, soweit sie durch höherer Gewalt, Streiks oder allgemeine Unruhen an einem ordentlichen Geschäftsbetrieb gehindert ist. Nach Hebung des Hindernisses läuft die unterbrochene Frist weiter. Der Kunde kann nur dann von dem Vertrag zurücktreten, wenn er der Verwenderin nach Ablauf der Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist erfolglos gesetzt hat. Die Verwenderin behält sich vor hinsichtlich der Lieferung von Werk- und Dienstleistungen ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) geltend zu machen, wenn uns so weit der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus dem bezogenen oder anderen Verträgen mit der Verwenderin in Verzug ist.

6. Versand- und Gefahrenübergang

Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verwenders überlassen, wobei dieser sich verpflichtet die billigste sichere Versandmethode zu wählen. Die Gefahr geht mit Absendung auf den Kunden über. Ab dem Beginn des Gläubigerverzugs geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt das Eigentum der Verwenderin, solange noch eine Verbindlichkeit des Kunden aus diesem Rechtsgeschäft uns gegenüber besteht. Verpfändungen oder vollständige Sicherungsübertragungen des gelieferten Gegenstandes vor vertragsmäßiger Zahlungserfüllung sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen rechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen durch Dritte, ist die Verwenderin vom Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Kunde das Vorbehaltseigentum privat oder gewerblich in Dritte weiterveräußert, tritt er schon jetzt die Gegenforderung sicherheitshalber an die Verwenderin ab, diese nimmt die Abtretung an. Soweit Zahlung erfolgt ist diese in Höhe der Rechnung der Verwenderin an diese unmittelbar zu leisten.

8. Mängelhaftung / Gewährleistung

Für Mängel haften wir nur wie folgt:
Der Kunde, hat die empfangene Ware, soweit er Kaufmann ist, unverzüglich, bis spätestens aber eine Woche nach Eintreffen auf Mängel, Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferung und das Vorhandensein von zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Festgestellte Mängel hat er unverzüglich der Verwenderin anzuzeigen.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
Zur Mangelbeseitigung hat der Kunde der Verwenderin die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandenden Gegenstand oder ein Muster zur Verfügung zu stellen; anderenfalls gerät er mit seinem Gewährleistungsanspruch in Gläubigerverzug.
Wenn eine vom Kunden der Verwenderin gestellte angemessene Nachfrist erfolglos verstreicht, ohne das es der Verwenderin gelungen ist, mangelfrei zu liefern, bestehende Mängel nachzubessern oder tauglichen Ersatz zu liefern, so steht dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Durch andere als die Mitarbeiter der Verwenderin vorgenommene Änderung und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die darauf entstehenden Folgen aufgehoben.
Durch andere als die Mitarbeiter der Verwenderin vorgenommene Änderung und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die darauf entstehenden Folgen aufgehoben. Im Verbrauchsgüterverkauf verjähren die Ansprüche des Käufers nach Maßgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine übernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft. In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, finden die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf, insbesonders die § 474-479 BGB keine Anwendung. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und oder Sachmängeln verjähren in einem Jahr. Im Verhältnis business to business wird die Frist zur Geltendmachung der Ansprüche des Käufers auf 1 Jahr begrenzt, soweit gesetzlich möglich.
Beschränkt sich die Leistung der Verwenderin auf Transport und Handwerksleistung von oder an vom Kunden gestellten Geräten oder Materialien, so gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Werkvertragsrechts. Insoweit wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen, hier insbesondere auf die kurze Verjährung (6 Monate) und die Tatsache, daß die Werkleistung der Verwenderin mit der Inbetriebnahme der transportierten und wieder eingebauten Anlage als abgenommen gilt. Beschränkt sich die Leistung der Verwenderin allein auf die Bearbeitung von Daten (insbesondere Installation und Wartung von Software) so gilt Dienstvertragsrecht. Die Verwenderin garantiert insbesondere weder den Erfolg ihrer Softwarearbeiten noch deren Zweckmäßigkeit, da Sie sich insoweit nach den Kundenwünschen zu richten hat.
In den Fällen der beiden letzten Absätze wird darauf hingewiesen, daß jeder Kunde für die Sicherheit und Verwendbarkeit der von ihm gespeicherten Daten und Programme selbst verantwortlich ist und vor Dienst- oder Werkleistungen der Verwenderin entsprechende Sicherungskopien zu fertigen hat. Die Verwenderin verpflichtet sich, den Kunden bei der Anfertigung von Sicherungskopien zu beraten, haftet aber für Datenverlust in keiner Form.

9. Sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, Traunstein.
Die Beziehung der Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des HAAGER Kaufrechtes.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der übrige Vertrag unberührt.
Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind bei Vertragsabschluß schriftlich geschlossen, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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Telefon +49-(0)8 61 - 16 62 70
E-Mail: info(a)topline-gmbh.de

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